Gesundheitsminister Lauterbach besuchte am 22.11. die Kinder- und Geburtsmedizin des St. Joseph Krankenhauses in Berlin. – Ein Beitrag von Dr. Walter Klingner
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Er sagte, dass die Kinderkliniken überlastet seien, es an Personal fehle, Geburtshilfe und Kinderheilkunde derzeit durch sehr starke ökonomische Anreize geprägt seien – was er ändern wolle. Die Geburtshilfe solle besser ausgestattet werden, insbesondere dort, wo wenige Geburten zustande kommen, damit diese Geburten trotzdem sicher durchgeführt werden. Dort gäbe es Zuschläge, was mit den Ländern zusammen erfolge. An den Gesetzen werde aktuell gearbeitet.
Kinderklinken will Lauterbach vom ökonomischen Druck entlasten, indem die Budgets auch dann gesichert sein sollen, wenn die Kinderkliniken weniger Fälle behandeln. Damit die Kliniken mehr Spielraum haben zu entscheiden, wie behandelt und wer behandelt wird, ohne dass sofort das Budget sinkt. „Weniger Ökonomie – mehr Medizin“, sagt der Minister.
Lauterbach hatte der Geburtshilfe kürzlich 240 Millionen Euro versprochen – Genaueres zur Verteilung der Gelder sagt er nicht.
Mit 240 Millionen Euro will Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Geburtshilfe in den beiden kommenden Jahren stärken. Mit der Finanzspritze sollen die Kliniken jenseits des DRG-Systems gestärkt werden.
Lauterbachs Erkenntnisse sind nicht neu! Seit Jahren werden Gutachten erstellt, Kommissionen gebildet und neue „Förderprogramme“ in die Welt gesetzt. Aber Taten sind kaum zu erkennen. In den letzten zwei Jahren wurden über 20 Krankenhäuser geschlossen.
Fast drei Jahre Corona-Pandemie, Energiepreissteigerungen und eine aktuelle Inflationsrate von über zehn Prozent haben viele Kliniken und deren Beschäftige an ihr Limit gebracht, 40 Prozent der Kliniken halten eine Insolvenz für möglich. Eine Studie von Roland Berger ergab, dass knapp 70 Prozent der Kliniken in diesem Jahr ein Defizit erwarten. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts können 96 Prozent der Krankenhäuser die Kosten nicht mehr aus den laufenden Einnahmen bezahlen.
Erhebliche Probleme bilden Personalausfälle, die besonders durch Kündigungen entweder überlasteter oder frustrierter Mitarbeiter oder durch Konsequenzen der Impfpflicht entstanden.
In Lauterbachs Plänen steht die Reduzierung von stationären Behandlungen und die „Umwandlung“ von Allgemeinkrankenhäusern in ambulante Einrichtungen.
Am 2.12.2022 wurde das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Bundestag beschlossen1:
Das Gesetz sichert zunächst kurzfristig zwei Bereiche – die Pädiatrie und Geburtshilfe – ab, die dringende Unterstützung benötigen. Es dürfe nicht sein, dass auf dem Rücken von Kindern, Pflegekräften und Hebammen Gewinne gemacht werden, sagte Lauterbach. „Das wollen wir nicht weiter hinnehmen.“
Weitere Schwerpunkte des Gesetzes: Schritte hin zu Ambulantisierung, Einführung von Hybrid-DRGs durch sektorengleiche Vergütung, Krankenhäuser werden verpflichtet, ausreichend Pflegekräfte einzustellen, Digitalisierung und Parität.
Ob das Gesetz die Rettung ist, darf bezweifelt werden, wenn man bedenkt, wie viel schon „beschlossen und verkündet“ wurde, ohne dass Verbesserungen erkennbar sind. Allein wenn man die Phrase „Krankenhäuser werden verpflichtet, ausreichend Pflegekräfte einzustellen“ hört: Wo sollen die denn herkommen, nachdem diese massenweise kündigten?
Ein weiterer Hoffnungsschimmer: Lauterbach will seine Pläne für ein großes Krankenhausreformgesetz vorlegen. Dem Vernehmen nach könnte das am 6. Dezember der Fall sein. Mit der Reform will Lauterbach das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus „überwinden“, wie er sagte. Darf man das glauben?
1 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139354/Bundestag-verabschiedet-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz?fbclid=IwAR3cA6bwQL_kbUrhqezmuQsMz_0XOjTpwaJs_2vHfGivjFRwPxYnvFeI9to